Von Hans-Werner Klausen
Am 20. Januar 1929 übergab ein Bevollmächtigter der GPU dem seit 1928 in Alma-Ata in der Verbannung lebenden Trotzki die Kopie dieses Beschlusses: „Auszug aus dem Protokoll der Sondersitzung des Präsidiums der OGPU, 18. Januar 1929. Wir verhandelten: Den Fall des Bürgers Trotzki Lew Dawydowitsch gemäß Artikel 58 Absatz 10 des Strafgesetzbuchs und beschuldigen ihn konterrevolutionärer Betätigung durch den Aufbau einer illegalen antisowjetischen Partei, deren Aktivitäten in letzter Zeit darauf abzielten, antisowjetische Reden zu provozieren und den bewaffneten Kampf gegen die Sowjetmacht vorzubereiten. Wir haben verfügt: Bürger Trotzki Lew Dawydowitsch aus dem Territorium der UdSSR auszuweisen.“ Weiterlesen